Reisedokumente für Kreuzfahrer

Nicht allen Passagieren ist klar, welche Ausweise und Reisedokumente sie auf einer Kreuzfahrt dabei haben sollten. Die wichtigsten Informationen zu Personalausweis, Reisepass, Visum und Einreisebestimmungen haben wir für Sie zusammengestellt.

Reisedokumente für die Kreuzfahrt

Am besten immer den Reisepass dabei haben!

Auf einer Kreuzfahrt gelten zunächst einmal die gleichen Bedingung wie bei einem Urlaub an Land. Wer in ein anderes Land reist, muss das passende Reisedokument dabei haben. Welches dies im Einzelfall ist, hängt vom jeweiligen Zielgebiet ab. Für die EU und den Schengen-Raum genügt grundsätzlich der Personalausweis, sonst muss ein Reisepass mitgenommen werden. Einige Reedereien verlangen bei der Einschiffung grundsätzlich einen Reisepass, unabhängig vom Fahrgebiet. Es gibt auch Routen auf denen es sinnvoll ist einen zweiten Reisepass dabei zu haben. Außerdem ist es wichtig, sich vor seiner Abreise zu erkundigen, ob für Länder auf der Route ein Visum benötigt wird.

 

Am besten den Reisepass mitnehmen

Auch wenn das Schiff nur Häfen anfährt, bei denen ein Personalausweis genügen würde, wird grundsätzlich dazu geraten immer einen Reisepass auf einer Kreuzfahrt mitzuführen. Gründe hierfür sind beispielsweise unerwartete Routenänderungen oder wenn der Passagier wegen eines medizinischen Notfalls in das nächste Krankenhaus gebracht werden muss, das in einem nicht-EU-Land liegt oder in einem Hafen das Schiff verpasst und dann eigenständig weiter reisen muss.

Routenänderungen während der Kreuzfahrt kommen häufiger vor, als man denkt. Z. B. Aufgrund von schlechtem Wetter, Hafenarbeiterstreiks oder technischen Problemen.

Auch wenn man als Kreuzfahrtpassagier eine Art Sonderstatus in einigen Ländern genießt, so dass man von der Pass- und Visumspflicht entbunden ist, so verliert man diesen Status sobald man in ein lokales Krankenhaus kommt oder das Schiff verpasst. Dann greifen die normalen Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes.

Eine Besonderheit tritt bei Kreuzfahrten auf, bei denen das Schiff sowohl Häfen in Israel als auch in arabischen Ländern anläuft: Israel reagiert nämlich genau so empfindlich auf Stempel von einigen arabischen Ländern im Reisepass wie umgekehrt einige arabische Staaten israelische Einreisestempel nicht gerne sehen. Sollte man bereits einen Stempel im Reisepass haben, der zu Problemen führen könnte, kann man bei den deutschen Behörden einen zweiten Pass beantragen.

Es empfiehlt sich auf jeder Reise Kopien seiner Reisedokumente mitzuführen. Manche Reedereien sammeln die Reisepässe am Anfang der Kreuzfahrt ein und geben sie erst am Ende wieder aus. Es kann aber auch immer vorkommen, dass die Dokumente beim Landgang gestohlen werden.

Achten Sie bitte auch darauf, wie lange das Reisedokument noch gültig ist. Manche Länder verlangen zum Beispiel, dass ein Pass noch bis mindestens 6 Monate nach der Reise gültig ist.

Reisedokumente für Kinder

Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig. Jedes Kind muss nun ein eigenes Reisedokument mitführen. Für Auslandsreisen mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr genügt in der Regel ein Kinderreisepass. Der Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig und wird höchstens bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt oder verlängert. Er wird allerdings von einigen (wenigen) Ländern nicht zur Einreise bzw. visumfreien Einreise anerkannt (z. B. USA).

Falls zum Beispiel die Großeltern oder nur ein Elternteil mit dem Kind unterwegs ist, empfiehlt die Verbraucherzentrale eine sogenannte Personensorgevollmacht auszustellen. Dabei handelt es sich um ein Dokument, auf dem steht, dass beispielsweise die Großeltern entscheidungsbefugt sind und den Auftrag haben, für das Kind während der Dauer der Reise zu sorgen. Manche Länder verlangen diese Dokument sogar bei der Einreise.

Achtung: Bei amerikanischen Reedereien gelten Passagiere meist erst mit 21 Jahren als volljährig. Es sollte also unbedingt vor Antritt der Reise erfragt werden, welche Altersgrenzen bei der jeweiligen Reederei gelten.

 

Visa

In regelmäßig von Kreuzfahrtschiffen angefahrenen Ländern gibt es meist großzügige Ausnahmeregelungen bezüglich eines Visums, so dass man sich darum wenig Sorgen machen muss. Kreuzfahrtschiff-Passagiere genießen dort während des Landgangs Visafreiheit, vorausgesetzt, sie fahren am Abend auch wieder mit dem Schiff weiter.

In einigen Ländern wie Oman, Kuweit, Bahrein, Katar, Kenia oder Kap Verde ist zwar ein Visum erforderlich, das aber vor Ort bei Ankunft ausgestellt wird. Die Kosten für diese Visa sollte man beim Reisebudget einplanen, da diese im Reisepreis für gewöhnlich nicht enthalten sind.

Die Reisebedingungen der meisten Reedereien sehen vor, dass der Passagier sich um seine Visa selbst kümmern muss. Man sollte sich rechtzeitig darum kümmern ein Visum zu beantragen, da die Ausstellung auch einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Besonderheit St. Petersburg: Wer die russischen Stadt auf eigene Faust an Land erkunden, benötigt ein Visum im Pass, das vor der Reise beantragt werden muss. Passagiere, die an den organisierten Landausflügen der Reederei teilnehmen, bekommen dagegen vor Ort ein Tagesvisum ausgestellt. Diese Passagiere dürften sich dann allerdings (offiziell) nicht von der Reisegruppe entfernen.

 

Wichtige Hinweise!

Alle oben genannten Informationen sind lediglich Richtlinien, die wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt haben, dennoch können sich die Regelungen zwischenzeitlich ändern. Bitte erkundigen Sie sich daher vor der Abreise rechtzeitig beim Auswärtigen Amt oder der Botschaft des jeweiligen Landes! Das Auswärtige Amt hat auf seiner Internetpräsenz Reise- und Sicherheitshinweise für viele Länder aufgelistet und beantwortet Fragen zur Passpflicht. Die hier genannten Regelungen beziehen sich auf deutsche Staatsbürger.

 

 

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